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Brandenburg beschließt Sonderabgabengesetz für Photovoltaik und Wind

Der Landtag Brandenburg hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Sonderabgaben für Photovoltaik- und Windkraftanlagen neu regelt. Für Solarprojekte bleibt die Höhe konstant, für Windanlagen steigen die Kosten deutlich.

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Dr. Anna Schmidt

Energieexpertin mit Fokus auf erneuerbare Energien und Speichertechnologien.

Brandenburg verabschiedet neues Sonderabgabengesetz für Erneuerbare

Potsdam, November 2025 – Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch das neue Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG) verabschiedet. Es ersetzt die bisher geltenden Einzelgesetze zur Abgabepflicht für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen und führt sie in einem einheitlichen Regelwerk zusammen.

Einheitliches Gesetz, unterschiedliche Auswirkungen

Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 1 Megawatt Leistung, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb gehen, gilt: Sie müssen jährlich 2000 Euro pro installiertem Megawatt an die jeweilige Standortgemeinde zahlen. Neu ist die Möglichkeit einer einmaligen Vorauszahlung über maximal zehn Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

Erstmals umfasst der Geltungsbereich auch Photovoltaik-Projekte auf ehemaligen Tagebauflächen, wodurch eine breitere kommunale Beteiligung ermöglicht wird. Die Verwendung der Mittel bleibt zweckgebunden für Akzeptanzförderung vor Ort.

Windkraft wird ab 2026 deutlich teurer

Die Abgabe für Windkraftanlagen steigt ab 2026 massiv: Statt bisher 10.000 Euro pro Anlage und Jahr werden künftig 5000 Euro pro installiertem Megawatt und Jahr fällig – allerdings nur für Neuanlagen. Bestandsanlagen bleiben von der Neuregelung ausgenommen.

Kritik aus der Branche

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen vor einer übermäßigen Belastung von Windkraftprojekten in Brandenburg. „Der neue Satz könnte für viele Projekte wirtschaftlich kritisch werden“, heißt es aus Branchenkreisen. Insbesondere im bundesweiten Vergleich werde Brandenburg damit zum Hochkostenstandort.

Zudem wird die Streichung der Berichtspflicht für Kommunen kritisiert. Im ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen, dass Gemeinden gegenüber dem Ministerium offenlegen müssen, wie sie die Einnahmen aus der Sonderabgabe verwenden. Diese Kontrollmöglichkeit entfällt nun ersatzlos.

Bedeutung für den Markt

Während das Gesetz Rechtssicherheit und einheitliche Regelungen schafft, stellt es insbesondere für die Windbranche eine erhebliche Herausforderung dar. Projektierer müssen künftig deutlich höhere Gemeindebeteiligungen einkalkulieren, was sich auf Ausschreibungsverhalten und Standortentscheidungen auswirken dürfte.

Für die Photovoltaikbranche hingegen bleibt der finanzielle Rahmen stabil, auch wenn der erweiterte Geltungsbereich neue Anforderungen an die Kommunikationsprozesse mit Gemeinden stellt.

Fazit

Das neue BbgEESG markiert einen Paradigmenwechsel in der kommunalen Beteiligungspolitik Brandenburgs – mit potenziell positiven Effekten auf die Akzeptanz, aber auch mit wirtschaftlichen Risiken für Projektierer, insbesondere im Bereich Windenergie.

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